Interdependenzen von Raum und Geschlecht
Beim Aufbau der Bonner Republik erhielt die Aufrechterhaltung einer eindeutigen, heteronormativen Geschlechterordnung eine wesentliche politische Ordnungs- und gesellschaftliche Orientierungsfunktion.
Ein Großteil der ‚Zeiträume‘ der Bonner Republik, insbesondere diejenigen zwischen Ausnahmesituation und Experimentierphase (1945-1948), der Phase des z. T. ungebrochenen Wiederanknüpfens an strikt heteronormative Leitkulturen (1949-1959) und der sich daran anschließenden und von weiten Teilen der Gesellschaft getragenen Liberalisierung, beinhalteten vor allem in den ersten Jahren nach der Verabschiedung des Grundgesetzes einen Rückruf von Frauen in die Familie, die als der eigentliche Ort weiblicher Bestimmung ausgemacht schien. Nach Diktatur und Weltkrieg sollte der Aufbau der neuen Demokratie in erster Linie über die Wiederherstellung einer Geschlechterordnung erfolgen, in deren Zentrum weiterhin die Zuweisung von ‚eindeutigen‘ Frauen und Männern in scharf voneinander geschiedenen geschlechtsspezifischen ‚Räumen‘ stand.
Im Rahmen dieser Zuweisungen lassen sich vor allem vier Raumkonstellationen ausmachen, die auf unterschiedlichen Ebenen miteinander relational verschränkt sind:
- den biologisch als unabänderlich definierten ‚Sozialraum‘ Geschlechtsrolle;
- den bereits seit Beginn des 19. Jahrhunderts als überhistorisch verklärten ‚Kulturraum‘ ‚Privatheit‘, symbolisiert in den Institutionen Ehe und Kernfamilie;
- die im hohen Maße und in mehrfacher Hinsicht segregierten ‚Wirtschaftsräume‘ Haus und Fabrik;
- den vornehmlich über Exklusion konstruierten öffentlichen wie parlamentarischen ‚Raum des Politischen‘.
Die diesen ‚Räumen‘ zugrundeliegende Dichotomie diente vornehmlich dazu, eine Geschlechterhierarchisierung sowohl auf der Ebene der rechtlichen, politischen und sozialen Partizipation wie auch auf der Ebene der Arbeitsteilung zu legitimieren. Zugleich zeigt sich hierbei, dass die beiden Kategorien ‚Raum’ und ‚Geschlecht’ wesentliche, aufeinander bezogene Orientierungsfunktionen haben, mit und in denen gelebt und gehandelt wurde und die allen allseits präsent waren.
Insbesondere am Beispiel der beiden konstitutiven Raumerfahrungen ‚Partizipation’ und ‚Arbeit’ zeigt sich auf eindrucksvolle Weise, wie sowohl das Verständnis von Geschlecht (gender) den vorgegebenen Raum (space) als auch vice versa Räume die Grenzen und Möglichkeiten von Geschlechtern begrenzen, erweitern oder überhaupt ermöglichen.
Deutlich wird an diesen Beispielen, dass der jeweilige dominante kulturelle, soziale und / oder politische Raum stets durch zeitgenössisch vorherrschende Geschlechternormen und -ordnungen ‚vergeschlechtlicht‘ ist, wie gleichzeitig die so tradierte Geschlechterdifferenz wiederum durch die zur Verfügung gestellten oder verweigerten Raum bestätigt und geformt wird. Auf diese Weise lassen sich mithilfe der beiden aufeinander bezogenen analytischen Kategorien ‚space‘ und ‚gender‘ allzu oft vernachlässigte Grenzerfahrungen innerhalb von Demokratien wie auch die durch sie erst ermöglichten Grenzüberschreitungen deutlicher herausarbeiten.
Weiterführende Literatur und Links
- Paulus, Julia: Geschlechter-Räume und Demokratie, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 69 (2021) H.4, S. 723-731.
- Hubrath, Margarete (Hg.): Geschlechter-Räume. Konstruktionen von ‚gender’ in Geschichte, Literatur und Alltag (Literatur – Kultur – Geschlecht. Große Reihe 15), Köln 2001.
- Imboden, Monika/Meister, Franziska (Hg.): Stadt – Raum – Geschlecht. Beiträge zur Erforschung urbaner Lebensräume im 19. und 20. Jahrhundert, Zürich 2000.
- Jureit, Ulrike: ‚Raumbilder sind die Träume der Gesellschaft‘. Geschlechtergeschichtliche Überlegungen zur Kategorie Raum, in: Martina Ineichen / Anja Rathmann-Lutz (Hg.), Gender in Trans-it. Transkulturelle und transnationale Perspektiven, Zürich 2009, S. 85-93.