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Die Rosenburg - Sitz des Bundesministeriums für Justiz

Melanie Lange, Moderne im Rheinland

Zu sehen ist eine aus der Vogelperspektive aufgenommene Schwarz-Weiß-Fotografie, die den Gebäude-Komplex der Rosenburg vor dem Panorama eines Waldstückes in Szene setzt.

Die Rosenburg in Bonn, Sitz des Bundesjustizministeriums zwischen 1950 und 1973

Foto: Gerd Nettersheim // https://www.fu-berlin.de/campusleben/campus/2018/180509-rosenburg-projekt-barley/index.html
  • 1950–1973
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  • Bonn
  • Grundsteine der Bonner Republik

Die Rosenburg ist von 1950 bis 1973 der Sitz des Bundesministeriums für Justiz. Er ist zugleich die politische Hochburg des Unterschlupffindens sowie Deckungsgebens für hohe Funktionsträger im Nationalsozialismus. Dass die Aufdeckung der personellen Verstrickungen erst zwei Jahrzehnte nach dem Übergang der Bonner in die Berliner Republik beginnt, gehört zu den dunkelsten Schattenwürfen von beiden.

Das Bundesministerium für Justiz steht für einen sprachlos machenden Akt ‚rechtsstaatlichen‘ Machtmissbrauchs. Sage und schreibe 60 Jahre – erst 2012 beauftragt das BMJ eine Unabhängige Wissenschaftliche Kommission (UWK) unter der Leitung des Historikers Professor Manfred Görtemaker und des Juristen Professor Christoph Safferling mit der Erforschung des Umgangs der Behörde mit der NS-Vergangenheit ihrer Mitglieder – behauptet sich der von den gewählten Repräsentanten zunächst der Bonner, dann der Berliner Republik errichtete Schutzwall der Rosenburg in uneinnehmbarer Entrücktheit. All die seit der Gründung der BRD amtierenden Regierungen haben in multilateraler Komplizenschaft dazu beigetragen, einen undurchdringlichen Schutzschirm zu errichten und so eine Administration zu decken, deren Protagonisten ihre Lorbeeren und Pfründe in einer Diktatur sondergleichen eingesammelt haben, was nichts anderes heißt als dass der neuralgischste Ort der Rechtprägung zum sicheren Vergangenheitshort der Abkömmlinge eines Unrechtssystems umfunktioniert worden ist.
Erst einem generellen Paradigmenwechsel ist es zu verdanken, dass nach über einem halben Jahrhundert systematischer Täuschung des demokratischen Souveräns die amtlichen Siegel des ‚Streng Geheim‘ Gehüteten gebrochen werden dürfen, um das von einem obstinaten Schutz- und Trutzbündnis aufgetürmte und diszipliniert aufrechterhaltende Blendwerk freiheitlich demokratischer Rechtsstaatlichkeit zu demaskieren, selbstredend ohne auch nur eine einzige manifeste Verantwortungskonsequenz. Ein ‚Verdienst‘, das sich nicht einmal in seiner Zwiespältigkeit die „Bonner Republik“ anheften darf.
Aus der Feder des ehemaligen SPD-Parteivorsitzenden und Juristen Hans-Jochen Vogel liest sich das beispielhaft wie folgt:

„Damit ist ein jahrzehntelanges Schweigen beendet und ein substanzieller Abschnitt der Geschichte des Bundesjustizministeriums in konzentrierter Form endgültig vor dem Vergessen bewahrt worden. Belegt ist nunmehr, dass von 1949 bis Ende der Sechzigerjahre im Bundesjustizministerium nicht nur ein hoher Prozentsatz von Beamten tätig war, die vor 1945 der NSDAP angehörten, sondern in leitenden Funktionen auch solche, die zwischen 1933 und 1945 im Reichjustizministerium gearbeitet oder sonst – beispielsweise als Staatsanwälte bei Sondergerichten – dem NS-Gewaltregime gedient haben.“1

Weiterführende Literatur und Links

Fußnoten

  1. Vogel, Hans-Jochen: Der Beitrag der Rosenburg zur Bonner Republik. In: Nettersheim, Gerd J. / Kiesel, Doron (Hrsg.): Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Vergangenheit – Bewertungen und Perspektiven (Die Rosenburg – Schriften zur Geschichte des BMJ zu der Justiz in der frühen Bundesrepublik, Band 3), Göttingen 2021, S. 67.
  • Görtemaker, Manfred / Safferling, Christoph: Die Akte Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit, München 2016.

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